In nur 48 Stunden erhalten Sie Ihren Energieverbrauchs- oder Bedarfsausweis, fachgerecht erstellt von zertifiziertenEnergieeffizienz-Experten.

Energieausweis für Nichtwohngebäude online beauftragen

Ob Bürogebäude, Gewerbehalle, Arztpraxis oder Ladenlokal – wir erstellen rechtssichere Energieausweise gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG). Sie erhalten wahlweise einen Verbrauchs- oder Bedarfsausweis, schnell und unkompliziert online. Unser Service ist deutschlandweit verfügbar, auf Wunsch auch mit persönlicher Vor-Ort-Aufnahme.

Die zentrale Änderung ab 2027

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das im Sommer 2026 in Kraft getreten ist, bringt für Nichtwohngebäude eine entscheidende Änderung mit.

Bisher gab es für Nichtwohngebäude oft ein Wahlrecht zwischen dem Verbrauchsausweis (basierend auf tatsächlichen Verbrauchsdaten) und dem Bedarfsausweis (basierend auf der theoretischen Energieeffizienz des Gebäudes).

Ab dem 1. Januar 2027 entfällt dieses Wahlrecht für Nichtwohngebäude:

  • Pflicht zum Bedarfsausweis: Für Nichtwohngebäude wird der Bedarfsausweis zur verbindlichen Pflicht. Der rein verbrauchsbasierte Ausweis ist für diese Gebäudeart dann in der Regel nicht mehr ausreichend oder zulässig.

  • Betroffene Gebäude: Dies gilt nicht nur für Neubauten, sondern explizit auch für bestehende Nichtwohngebäude (Bestands-Nichtwohngebäude), sobald ein neuer Energieausweis ausgestellt werden muss (z. B. bei Verkauf, Vermietung oder Neuverpachtung).

  • Hintergrund: Der Gesetzgeber möchte durch den Umstieg auf den Bedarfsausweis eine objektivere Vergleichbarkeit der energetischen Qualität von Gewerbeimmobilien erreichen, da der Verbrauchsausweis stark vom individuellen Nutzerverhalten der Mieter oder Betreiber abhängt und somit die reale Energieeffizienz des Gebäudes oft verzerrt.